Inhaltsübersicht
1. Definitionen
2. Abweichende Bedingungen
3. Angebote
4. Preise, Lieferungen und Zahlungen
5. Beschlüsse und Änderungen
6. Beziehungsmanagement
7. Inanspruchnahme von Dritten
8. Zahlungsfrist
9. Aussetzung, Beendigung und Auflösung
10. Lieferzeiten
11. Die Sorgfaltspflicht
12. Pflichten des Auftraggebers und Ausführung der Arbeitenund
13. Einwände, Beschwerden und Beweise
14. Datenschutz
15. Haftung und Entschädigung von Dritten
16. Haftung
17. Höhere Gewalt
18. Geistiges Eigentum
19. Wettbewerbsverbot
20. Fein
21. Art und Dauer der Vereinbarungt
22. Abrechnungsverhältnis
23. Übertragungsverpflichtungen
24. Zuständiges Gericht
1 Definitionen
1.1 Unter Auftraggeber ist zu verstehen: die Person oder Firma, die den Auftrag für die Arbeiten erteilt hat.
1.2 Auftragnehmer ist wie folgt definiert: Marketing By Bulls, gegründet am
Roopkoper 22 (1121MB) in Landsmeer.
1.3 Unter Auftrag ist zu verstehen: die Aufforderung des Kunden an M&A, entgeltliche Leistungen zu erbringen.
1.4 Unter Arbeit ist zu verstehen: alles, was M&A im Rahmen des/der vom Kunden erteilten Auftrags/Aufträge zugunsten des Kunden macht und/oder unternimmt oder unternehmen lässt.
1.5 Unter einem Angebot sind zu verstehen: die mehr oder weniger stark spezifizierten Tätigkeiten und die Schätzung der mit diesen Tätigkeiten verbundenen Kosten.
1.6 Unter dem Begriff "Vertrag" ist zu verstehen: ein Vertrag zwischen dem Kunden und M&A, der durch die Annahme des Auftrags oder die Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung geschlossen wird.
1.7 Unter Parteien sind zu verstehen: Auftraggeber und Auftragnehmer.
2 Abweichende Bedingungen
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote des Vertragspartners, Verträge zwischen dem Vertragspartner und dem Auftraggeber und Arbeiten, die der Vertragspartner im Auftrag des Auftraggebers ausführt, es sei denn, dass diese Bedingungen ausdrücklich und schriftlich ganz oder teilweise für nicht anwendbar erklärt wurden oder nur insoweit für anwendbar erklärt wurden, als sie nicht im Widerspruch zu den zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragspartner schriftlich getroffenen Vereinbarungen stehen.
2.2 Die vom Auftraggeber verwendeten allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen gelten nur insoweit, als dies zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vom Kunden angewandten allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen und den vorliegenden Bedingungen haben die vorliegenden Bedingungen Vorrang.
2.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, wobei er so weit wie möglich dem Zweck und der Zielsetzung der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmung Rechnung trägt.
2.5 Die Angaben des Auftragnehmers sind vorbehaltlich des Gegenbeweises des Auftraggebers maßgeblich.
3 Angebote
3.1 Alle Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot selbst nichts anderes angegeben ist.
3.2 Auf Verlangen wird M&A dem Kunden vor Beginn der Arbeiten ein Angebot zur Genehmigung vorlegen. Für den Fall, dass es bei der Ausführung des Auftrags zu erheblichen Abweichungen (>25%) von einem Angebot kommt, wird M&A den Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt darüber informieren.
3.3 Überschreitungen von Angeboten bis zu 10% werden vom Kunden als Haushaltsrisiko akzeptiert und müssen daher nicht als solches gemeldet werden.
3.4 Überschreitungen von Angeboten aufgrund von Verkaufsbedingungen von Lieferanten und anderen vom Vertragspartner eingeschalteten Dritten gelten nicht als Überschreitung, auch wenn diese Bedingungen nicht gesondert in ein Angebot aufgenommen werden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Bedingungen dem Kunden bekannt sind und von Anfang an Teil dieser Bedingungen sind.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den vorliegenden Bedingungen haben die vorliegenden Bedingungen Vorrang.
4 Preise, Lieferungen und Zahlungen
4.1 Alle vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und eventueller Versand-, Transport- und Portokosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preisänderungen, die nach Übersendung des Angebots eingetreten sind, an den Auftraggeber weiterzugeben.
4.3 Alle Lieferungen des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter gelten als an dem Ort erfolgt, an dem der Vertragspartner seinen Sitz hat.
4.4 Alle Zahlungen sind auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto zu leisten.
4.5 In Bezug auf die vom Auftraggeber gezahlten und/oder zu zahlenden Beträge stellen die entsprechenden Dokumente und Daten aus den Aufzeichnungen des Vertragspartners oder eines vom Vertragspartner beauftragten Dritten einen schlüssigen Beweis dar, unbeschadet des Rechts des Auftraggebers, den Gegenbeweis zu erbringen.
4.6 Haben die Parteien eine periodische Zahlungsverpflichtung vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise und Tarife unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten schriftlich anzupassen.
Ist der Kunde mit dieser Preisänderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Auftrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich zu kündigen, und zwar mit Wirkung ab dem Datum, an dem die Änderung in Kraft treten würde. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine solche Mitteilung zu machen, wenn die Parteien vereinbart haben, dass die Preise und/oder Tarife gemäß einem Index oder einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Kriterium angepasst werden sollen.
4.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen oder geschuldete Beträge zu verrechnen oder auszusetzen, aus welchem Grund auch immer.
5 Aufträge und Änderungen
5.1 Ein Auftrag wird von M&A entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung an M&A oder durch den Beginn der Durchführung der Arbeiten durch M&A oder durch die Erstellung und Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages zwischen dem Kunden und M&A angenommen. Die Vertragspartei hat das Recht, eine Abtretung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
5.2 Änderungen des Auftrages, nachdem er erteilt wurde, sind M&A vom Kunden rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. Werden Änderungen vom Auftraggeber mündlich mitgeteilt, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5.3 Änderungen des Auftrags werden durch und mit der Annahme durch M&A wirksam. M&A ist nicht verpflichtet, einer Aufforderung des Kunden, den Auftrag zu ändern, nachzukommen und kann verlangen, dass zu diesem Zweck eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geschlossen wird.
5.4 Alle zusätzlichen oder geringeren Kosten, die sich aus der Änderung des Auftrags ergeben, gehen zu Lasten oder zugunsten des Auftraggebers. Zusätzliche Arbeiten werden nach den üblichen Sätzen des Auftragnehmers vergütet.
5.5 Änderungen des Auftrages können dazu führen, dass die vereinbarte Lieferzeit von M&A überschritten wird. In diesem Fall haftet M&A dem Kunden gegenüber nicht für Schäden, die dem Kunden durch die geänderte Lieferzeit entstehen. In diesem Fall haftet M&A gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, die dem Kunden durch die veränderte Lieferzeit entstehen können.
5.6 Entscheidet sich der Kunde, aus welchem Grund auch immer, einen erteilten Auftrag zu stornieren und/oder von der weiteren Durchführung eines Auftrags abzusehen, bevor der Auftrag abgeschlossen ist oder bevor die von den Parteien für die Durchführung des Auftrags gesetzte Frist abgelaufen ist, ist der Kunde verpflichtet, alle M&A bereits entstandenen Kosten und Arbeitsstunden sowie alle von M&A an Dritte zu zahlenden Kosten infolge der Stornierung und/oder vorzeitigen Beendigung des Auftrags an M&A zu zahlen, und zwar unbeschadet der sonstigen Rechte, die M&A gesetzlich zustehen.
6 Beziehungsmanagement
6.1 Der Auftragnehmer erstellt ein Kontaktprotokoll über alle Kontakte mit dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2 Bei telefonischer Kontaktaufnahme wird nur dann ein Kontaktbericht erstellt, wenn der Inhalt des Gesprächs nach alleiniger Auffassung des Auftragnehmers dazu Anlass gibt.
6.3 Reagiert der Auftraggeber nicht unverzüglich auf den Erhalt eines Kontaktberichts, so gilt der Inhalt des Berichts als richtig und vollständig, und der Auftraggeber und der Vertragspartner sind an den Inhalt des Berichts gebunden, es sei denn, dass die Planung des Auftrags eine Wartezeit von 24 Stunden vorsieht und erst danach eine uneingeschränkte Zustimmung als erteilt gelten kann.
6.4 Falls der Vertragspartner innerhalb von 4 Tagen nach der Kontaktaufnahme tätig werden muss, bittet der Vertragspartner den Kunden vorab schriftlich (oder per E-Mail) um seine Zustimmung.
6.5 Der Auftragnehmer wird die Kontaktberichte an eine vom Auftraggeber zu diesem Zweck benannte Person senden.
7 Einbindung von Drittparteien
7.1 Wenn dies nach Auffassung von M&A zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Auftrages erforderlich ist oder sich aus der Natur eines Auftrages ergibt, ist M&A berechtigt, Dritte mit der Lieferung oder sonstigen Bereitstellung von Waren und/oder Dienstleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu beauftragen.
7.2 Soweit nicht anders vereinbart, stellt M&A dem Kunden die von ihr beauftragten Dritten zuzüglich einer Vermittlungsgebühr direkt in Rechnung.
7.3 Wenn und soweit der vom Vertragspartner eingeschaltete Dritte allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese Bedingungen auf das Verhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Dritten Anwendung finden, gelten die vom Dritten verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für das Verhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Auftraggeber, mit der Maßgabe, dass im Falle eines Widerspruchs zwischen den vom Dritten verwendeten Bedingungen und den vorliegenden Bedingungen die vorliegenden Bedingungen im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragspartner Vorrang haben.
8 Zahlungsfristen
8.1 Die Zahlung erfolgt unbeschadet der Bestimmungen in den folgenden Absätzen innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum, es sei denn, der Auftragnehmer und der Auftraggeber haben schriftlich eine andere Frist vereinbart.
8.2 Der Auftragnehmer hat für eine rechtzeitige Rechnungsstellung zu sorgen. Eine Unterfakturierung ist jederzeit möglich, es sei denn, sie ist ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen. Der Ausschluss des Rechts auf Teilabrechnung darf jedoch niemals für die in den folgenden Absätzen genannten Kosten gelten.
8.3 Kosten, die der Vertragspartner im Auftrag des Auftraggebers aufwenden muss und die aufgrund ihres Umfangs nicht im Voraus vom Vertragspartner zu tragen sind, muss der Vertragspartner vom Auftraggeber vor dem Zeitpunkt erhalten, zu dem er zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet ist. Dazu gehören auf jeden Fall die Kosten für die Fernseh- und/oder Werbeproduktion, die Produktionskosten für die Website und die Kosten für (andere) Medien.
8.4 Porto- und andere Vertriebskosten im Zusammenhang mit Direktmarketing-Sendungen muss der Auftragnehmer vom Auftraggeber vor dem Versand/Vertrieb durch den Auftragnehmer erhalten.
8.5 Unabhängig von der/den vereinbarten Zahlungsbedingung(en) ist M&A berechtigt, vom Kunden eine Sicherheit in Form einer vom Kunden genehmigten und von einem regulären niederländischen Bankinstitut ausgestellten Bankgarantie in Höhe des Gesamtbetrags zu verlangen, den der Kunde an M&A für einen bestimmten Auftrag zu zahlen hat.
8.6 Wenn der Auftraggeber die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, schuldet er auf den ausstehenden Betrag die gesetzlichen Handelszinsen im Sinne von Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Wenn der Kunde die Forderung nach einer Mahnung oder Inverzugsetzung weiterhin nicht bezahlt, kann M&A die Forderung zum Inkasso weitergeben, wobei der Kunde verpflichtet ist, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zusätzlich zu dem zu diesem Zeitpunkt fälligen Gesamtbetrag vollständig zu erstatten, einschließlich aller Kosten von Anwälten und externen Sachverständigen, wobei die Inkassokosten im Sinne der Verordnung über Inkassokosten (außergerichtliche Inkassokosten) (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten) sind.
8.7 Wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden dies rechtfertigt, kann M&A weitere Sicherheiten verlangen und andernfalls die Ausführung des Auftrags aussetzen.
Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Vertragspartner vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag erteilten Informationen, auf die der Vertragspartner sein Angebot stützt. Der Auftraggeber wird stets die größtmögliche Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Arbeiten des Vertragspartners richtig und vollständig sind.
9 Aussetzung, Beendigung und Auflösung
9.1 Jede der Parteien ist berechtigt, den Vertrag wegen eines zurechenbaren Versäumnisses bei der Erfüllung des Vertrages aufzulösen, wenn die andere Partei nach Erhalt einer schriftlichen, möglichst detaillierten Inverzugsetzung, in der eine angemessene Frist zur Behebung des Versäumnisses gesetzt wird, wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag zurechenbar nicht erfüllt. Die in den Artikeln 8, 12, 18 und 19 genannten Verpflichtungen des Kunden gelten stets als wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag.
9.2 Wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auflösung im Sinne von 9.1 bereits eine Leistung im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages erhalten hat, werden diese Leistung und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht aufgehoben. Die vom Auftragnehmer vor der Auflösung in Rechnung gestellten Beträge bleiben in voller Höhe fällig und sind zum Zeitpunkt der Auflösung sofort zahlbar.
9.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, wenn dem Auftraggeber ein vorläufiger oder nicht vorläufiger Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn der Konkurs des Auftraggebers beantragt wird, wenn das Unternehmen des Auftraggebers liquidiert oder aufgelöst wird, ausgenommen zum Zwecke der Umstrukturierung oder Fusion von Unternehmen, oder wenn die maßgebliche Kontrolle über das Unternehmen des Auftraggebers wechselt.
9.4 Der Auftragnehmer ist niemals verpflichtet, bereits erhaltene Gelder zurückzuerstatten oder eine Entschädigung zu zahlen, wenn der Vertrag gekündigt, aufgelöst oder auf andere Weise beendet wird.
9.5 Falls der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, insbesondere im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Artikel 8, 12, 18 oder 19 dieser Bedingungen, ist der Vertragspartner berechtigt, die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist. Der Vertragspartner behält außerdem das Recht, Daten, Dateien und/oder Arbeitsergebnisse trotz einer etwaigen Verpflichtung zur Herausgabe oder Übertragung so lange zu behalten, bis der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nachkommt. Diese Bestimmung berührt nicht das Recht der Vertragspartei, andere gesetzliche und/oder vereinbarte Rechte auszuüben.
9.6 Die Bestimmungen, die nach einer Kündigung, Auflösung oder sonstigen Beendigung des Vertrages in Kraft bleiben sollen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Artikel 2.2, 4.9, 9, 16, 18, 19, 20 und 24 dieser Bedingungen, gelten auch nach einer Kündigung, Auflösung oder sonstigen Beendigung des Vertrages.
10 Lieferzeiten
10.1 Die angegebenen Lieferzeiten sind nur annähernd. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt der Vertragspartner keine Garantie für die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen, und eine verspätete Lieferung berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatz, zur Auflösung des Vertrags oder zur Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung gegenüber dem Vertragspartner durch den Auftraggeber.
11 Sorgfaltspflicht
11.1 Der Auftragnehmer wird bei der Ausführung der Arbeiten die Interessen des Auftraggebers mit größtmöglicher Sorgfalt wahrnehmen.
11.2 Der Auftragnehmer hat insbesondere - eindeutige Vereinbarungen über den Verwendungszweck vorausgesetzt - für die korrekte auditive und/oder visuelle Gestaltung der Mitteilungen und sonstigen Materialien und deren Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Verhaltensregeln, Selbstregulierungsregeln und Richtlinien zu sorgen, soweit ihm diese bekannt sein können oder zumutbar sind.
11.3 M&A wird auch die Vertraulichkeit aller Daten und Informationen sicherstellen, die der Kunde M&A im Rahmen des Auftrags zur Verfügung stellt.
11.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erbrachten Dienstleistungen zu jedem Zeitpunkt den Erwartungen des Auftraggebers entsprechen. Insbesondere im Hinblick auf das Suchmaschinenmarketing (SEO / SEA) ist der Auftragnehmer für die zu erreichenden Positionen in den Suchergebnissen verantwortlich.
12 Pflichten des Auftraggebers und Ausführung der Arbeiten
12.1 Der Kunde erkennt an, dass der Erfolg des Vertrages von einer guten und rechtzeitigen gegenseitigen Zusammenarbeit abhängt. Um eine ordnungsgemäße Leistung des Vertragspartners zu ermöglichen, wird der Auftraggeber dem Vertragspartner stets alle Daten und/oder Informationen zur Verfügung stellen, die der Vertragspartner für nützlich, notwendig und wünschenswert hält, und wird ihm rechtzeitig jede Unterstützung gewähren.
12.2 Setzt der Auftraggeber im Rahmen der Hilfeleistung bei der Ausführung der Arbeiten eigenes Personal und/oder eigene Hilfspersonen ein, so müssen diese über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen.
12.3 Falls vereinbart wird, dass der Auftraggeber dem Vertragspartner Geräte, Software, Materialien oder Daten auf Datenträgern zur Verfügung stellt, müssen diese den für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Spezifikationen entsprechen. Der Auftraggeber garantiert, dass der Bereitstellung oder Nutzung dieser Geräte, Software, Materialien oder Daten keine Rechte Dritter entgegenstehen, und stellt den Auftragnehmer von jeder Klage frei, die auf der Behauptung beruht, dass diese Bereitstellung oder Nutzung Rechte Dritter verletzt.
12.4 Falls der Auftraggeber Informationen, Unterlagen, Geräte, Software, Materialien oder Mitarbeiter, die der Auftragnehmer für die Ausführung des Werkes für nützlich, notwendig oder wünschenswert erachtet, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in Übereinstimmung mit den Wünschen des Auftragnehmers zur Verfügung stellt, hat der Auftragnehmer das Recht, die Ausführung des Werkes ganz oder teilweise auszusetzen und die daraus resultierenden Kosten gemäß seinen üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen, dies alles unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, jedes andere gesetzliche und/oder vereinbarte Recht auszuüben.
12.5 Wenn die Mitarbeiter des Auftragnehmers Arbeiten am Standort des Auftraggebers ausführen, sorgt der Auftraggeber kostenlos für die von den Mitarbeitern vernünftigerweise benötigten Einrichtungen und deren Verfügbarkeit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Arbeitsbereich mit Computer-, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen. Die Arbeitsräume und -einrichtungen werden allen gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitsbedingungen entsprechen.
12.6 Der Kunde ist für die richtige Wahl der Computer-, Daten- oder Telekommunikationseinrichtungen, einschließlich des Internets, sowie für deren rechtzeitige und vollständige Verfügbarkeit verantwortlich.
12.7 Der Auftraggeber schützt den Vertragspartner und seine Lieferanten vor allen Ansprüchen, Verfahren, Verlusten und/oder direkten und/oder indirekten Schäden Dritter, die auf (i) der Behauptung beruhen oder daraus resultieren, dass eine Tätigkeit des Auftraggebers in irgendeiner Weise rechtswidrig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Tätigkeiten, die gegen diese Bedingungen, einen mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag und/oder eine Verletzung von (geistigen) Eigentumsrechten verstoßen, und/oder (ii) der rechtswidrigen und/oder unsachgemäßen Erfüllung eines mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrags und/oder dieser Bedingungen.
13 Einwände, Beschwerden und Beweise
13.1 Bei sichtbaren Mängeln muss der Auftraggeber unverzüglich, nachdem der Vertragspartner dem Auftraggeber die vom Vertragspartner erbrachten Leistungen geliefert oder vorgelegt hat, oder innerhalb von acht Tagen nach der Bekanntgabe der Leistungen schriftlich rügen. Im Übrigen haftet der Vertragspartner in keinem Fall für Schäden, die dem Auftraggeber durch Fehler in Anzeigen, Drucksachen oder anderen Medien sowie durch falsche Platzierung oder unbeabsichtigte Verbreitung von Aufträgen entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Vertragspartners vor.
13.2 Bei unsichtbaren Mängeln muss der Kunde innerhalb von acht Tagen, nachdem er die Mängel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können, schriftlich reklamieren.
13.3 Einwände gegen Rechnungen müssen dem Auftragnehmer innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Die Zahlungsfrist wird durch einen solchen Einspruch nicht unterbrochen.
13.4 Nach Ablauf der vorgenannten Fristen werden Reklamationen nicht mehr berücksichtigt, und der Abnehmer hat seine Rechte in dieser Angelegenheit verloren, es sei denn, die Fristen müssen im Einzelfall angemessen verlängert werden.
13.5 Bis zum Beweis des Gegenteils sind die Daten aus den Aufzeichnungen des Auftragnehmers oder eines vom Auftraggeber eingeschalteten Dritten maßgebend.
14 Datenschutz
14.1 Falls der Auftragnehmer dies für die Ausführung seiner Arbeiten für wichtig hält, informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer auf Anfrage unverzüglich schriftlich über die Art und Weise, in der der Auftraggeber seine Verpflichtungen aufgrund des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten und/oder anderer anwendbarer Rechtsvorschriften im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten erfüllt.
14.2 Der Auftragnehmer wird keine personenbezogenen Daten verarbeiten, die nicht dem Zweck der Ausführung des Werkes oder des Vertrages dienen.
14.3 Der Vertragspartner wird die vom Auftraggeber stammenden personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, der Vertragspartner hat die Erlaubnis des Auftraggebers dazu eingeholt oder ist gesetzlich dazu verpflichtet.
14.4 Die Verantwortung für die im Rahmen der Ausführung der Arbeiten und/oder des Vertrags verarbeiteten personenbezogenen Daten liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Der Kunde garantiert, dass der Inhalt, die Verwendung und/oder die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt den Vertragspartner von jeglichen Rechtsansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit diesen personenbezogenen Daten stehen.
14.5 Der Auftraggeber stellt den Vertragspartner von allen Ansprüchen von Personen frei, deren personenbezogene Daten vom oder im Namen des Auftraggebers verarbeitet werden oder für die der Auftraggeber anderweitig kraft Gesetzes verantwortlich ist, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die dem Anspruch zugrunde liegenden Tatsachen ausschließlich dem Vertragspartner zuzurechnen sind.
14.6 Wenn der Vertragspartner aufgrund der Vereinbarung mit dem Auftraggeber verpflichtet ist, eine Sicherheit zu leisten, so entspricht diese Sicherheit den zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten schriftlichen Spezifikationen. Die Vertragspartei garantiert nicht, dass die Sicherheit unter allen Umständen wirksam sein wird. Wenn die Parteien nichts über die Sicherheit vereinbart haben, wird sie ein Niveau erreichen, das angesichts des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der mit der Sicherheit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist. Die Verantwortung für die Aufrechterhaltung von Schutzmaßnahmen wie Firewalls, Antiviren-Software und Backups liegt beim Kunden. Der Anbieter haftet dafür nicht.
15 Haftung und Entschädigung von Dritten
15.1 Die Haftung für Arbeiten für den Auftraggeber, die der Vertragspartner an einen Dritten vergeben hat, ist auf den Betrag begrenzt, den der Vertragspartner von dem Dritten zurückfordern kann. Der Vertragspartner wird alles tun bzw. dem Kunden jede Unterstützung gewähren, die von ihm verlangt werden kann, um gegebenenfalls die höchstmögliche Entschädigung von dem beteiligten Dritten zu erhalten.
15.2 Der Auftraggeber stellt den Vertragspartner von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen frei, soweit diese Leistungen mit Zustimmung des Auftraggebers erbracht wurden.
Haftung
16.1 Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die aus einem zurechenbaren Versäumnis bei der Ausführung seiner Tätigkeiten oder aus einer unerlaubten Handlung oder anderweitig entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit die vorgenannte Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, beschränkt sie sich pro Ereignis (eine Reihe von aufeinander folgenden Ereignissen gilt als ein Ereignis) auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens, höchstens jedoch auf die Höhe der Gebühren, die in dem Monat vor dem schadensverursachenden Ereignis gezahlt wurden. Die Haftung des Auftragnehmers für unmittelbare Schäden übersteigt in keinem Fall den Gesamtbetrag von 100.000 EUR. Unter direktem Schaden versteht man ausschließlich alle Schäden, die aus:
a. Schäden, die unmittelbar an körperlichen Gegenständen verursacht werden ("Sachschäden");
b. angemessene Kosten für die Ermittlung von Ursache und Umfang des Schadens, soweit es sich um unmittelbare Schäden im Sinne dieses Artikels handelt, und
c. angemessene und nachweisbare Kosten, die dem Kunden entstanden sind, um den in diesem Artikel genannten direkten Schaden zu verhindern oder zu begrenzen.
16.2 Die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Unter indirektem Schaden ist jeder Schaden zu verstehen, der kein direkter Schaden ist, also in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderter Firmenwert, Schaden durch Geschäftsstagnation, Schaden durch Nichterreichen von Marketingzielen, Schaden durch Forderungen von Kunden des Auftraggebers, Schaden im Zusammenhang mit der Verwendung von Daten, Wörtern, Namen oder Dateien, die vom Auftraggeber vorgeschrieben sind, oder Verlust, Verstümmelung oder Zerstörung von Daten oder Dateien.
16.3 Die in diesem Artikel genannten Ausschlüsse und Beschränkungen entfallen, wenn und soweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers oder seiner Geschäftsleitung ist.
16.4 Sofern die Erfüllung durch den Vertragspartner nicht dauerhaft unmöglich ist, haftet der Vertragspartner wegen einer zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Ausführung des Werkes nur dann, wenn der Auftraggeber den Vertragspartner unverzüglich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Pflichtverletzung schriftlich in Verzug setzt und der Vertragspartner auch nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung seiner Pflichten weiterhin nicht zurechenbar erfüllt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Verstoßes enthalten, damit die Vertragspartei die Möglichkeit erhält, angemessen zu reagieren.
16.5 Jeder Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegenüber dem Vertragspartner, der vom Auftraggeber nicht ausdrücklich angemeldet wurde, verjährt bereits nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Entstehen des Anspruchs.
17 Höhere Gewalt
17.1 Wenn der Auftragnehmer durch höhere Gewalt daran gehindert wird, die vereinbarten Arbeiten ganz oder teilweise auszuführen und/oder fristgerecht auszuführen, hat der Auftragnehmer das Recht, ohne gerichtliche Intervention die Ausführung des betreffenden Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, und zwar nach alleinigem Ermessen des Auftragnehmers, ohne dass der Auftragnehmer zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Garantie verpflichtet ist.
17.2 Als höhere Gewalt gelten u.a. Streiks, Aussperrungen, Feuer, Maschinenausfälle und andere Betriebsstörungen beim Auftragnehmer oder bei seinen Zulieferern, Transportstörungen und andere Ereignisse, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, wie z.B. Krieg, Blockade, Aufruhr, Epidemien, Entwertung, Überschwemmungen und Stürme sowie plötzliche Erhöhungen von Einfuhrzöllen und Verbrauchssteuern und/oder Abgaben, Lieferverzögerungen oder -ausfälle von Zulieferern, das Fehlen der erforderlichen Genehmigungen und andere staatliche Maßnahmen.
17.3 Dauert die Situation höherer Gewalt länger als neunzig (90) Tage an, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich aufzulösen.
18 Geistiges Eigentum
18.1 Wenn und soweit M&A im Rahmen der Durchführung eines Auftrags Materialien und dergleichen vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, garantiert der Kunde, dass diese nicht (geistigen) Eigentumsrechten oder anderen Rechten Dritter unterliegen, oder dass der Kunde von diesen Dritten die Erlaubnis zur Nutzung dieser Materialien und dergleichen, auch im Namen von M&A, eingeholt hat, und dass die Nutzung dieser Materialien und dergleichen nicht gegen (gesetzliche) Vorschriften, Regeln, Richtlinien, etc. verstößt. Außerdem garantiert der Kunde, dass die Verwendung dieser Materialien usw. nicht gegen (gesetzliche) Vorschriften, Regeln, Richtlinien usw. verstößt. Der Auftraggeber stellt den Vertragspartner von allen Ansprüchen Dritter und von allen Schäden frei, die der Vertragspartner infolge der Nutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien usw. erleidet und/oder erleiden wird.
18.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, liegen die Rechte des geistigen Eigentums an den Werken, die der Vertragspartner im Rahmen eines Auftrags für den Auftraggeber entwickelt, beim Vertragspartner. M&A räumt dem Kunden im Voraus eine ausschließliche Lizenz für die Dauer des Vertrages ein, das Werk gemäß der Beschreibung im Auftrag zu nutzen, insbesondere hinsichtlich des Zeitraums, des Bereichs und der Medien. Bei Beendigung des Vertrags oder bei Beendigung eines Auftrags endet die Lizenz, und der Vertragspartner und der Kunde beraten sich über die mögliche Übertragung der Rechte am geistigen Eigentum an den vom Vertragspartner im Rahmen des Vertrags geschaffenen Werken, wozu auch die Quellcodes der vom Kunden entwickelten Websites gehören (falls und soweit zutreffend), oder über eine vom Vertragspartner an den Kunden zu erteilende Lizenz für die dauerhafte Nutzung der Rechte am geistigen Eigentum gegen Zahlung einer Lizenzgebühr.
18.3 Soweit Rechte (an geistigem Eigentum) Dritter betroffen sind, wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass die Vereinbarungen mit ihnen zumindest die Nutzung des Werkes in dem im Auftrag beschriebenen Bereich, Zeitraum und Medium umfassen.
18.4 Für den Fall, dass ein Dritter Ansprüche in Bezug auf die Nutzung der vom Vertragspartner erstellten Arbeiten und/oder der dafür verwendeten Materialien erhebt, sind der Auftraggeber und der Vertragspartner beiderseits verpflichtet, die jeweils andere Partei hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und auf Verlangen alle zur Verteidigung und/oder zu Vergleichsverhandlungen erforderlichen Informationen und Mitwirkungshandlungen zu erteilen, wenn und soweit die andere Partei hierfür nach diesen Bedingungen haftbar wäre oder eine Schadensersatzpflicht übernommen hat.
18.5 Der Auftraggeber hat während der Dauer des Vertragsverhältnisses keinen Anspruch auf eine weitere oder andere Nutzung der vom Vertragspartner in Auftrag gegebenen Arbeiten als die, die im Voraus ausdrücklich vereinbart wurde. Wurde diesbezüglich nichts vereinbart, so gilt die erste Nutzung als vereinbart.
18.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die in Auftrag gegebene Ware ohne vorherige schriftliche Zustimmung der M&A zu verändern. Der Vertragspartner ist jederzeit berechtigt, die Genehmigung zu verweigern oder sie an Bedingungen zu knüpfen - einschließlich Bedingungen in Bezug auf die Art und Weise und die Qualität der Ausführung der vom Auftraggeber gewünschten Änderungen. Der Auftraggeber trägt das volle Risiko für alle Änderungen, die von oder im Namen des Auftraggebers durch Dritte mit oder ohne Zustimmung des Vertragspartners vorgenommen werden.
18.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das in Auftrag gegebene Werk zu signieren und seinen Namen bei der Veröffentlichung des hergestellten Werkes anzugeben.
18.8 Der Kunde wird keine Handlungen vornehmen, die die geistigen Eigentumsrechte des Vertragspartners und/oder seiner Lizenzgeber verletzen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die unbefugte Offenlegung und/oder Vervielfältigung der Ergebnisse der Arbeiten und der in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Daten und Materialien sowie die Registrierung von Domainnamen, Marken oder Begriffen für (Werbe- oder Suchmaschinen-)Dienste (wie Google AdWords), die einer Marke ähneln oder mit ihr identisch sind, an der der Vertragspartner und/oder seine Lizenzgeber geistige Eigentumsrechte geltend machen können.
18.9 Der Vertragspartner kann dem Kunden Software oder Dienstleistungen Dritter zur Verfügung stellen. Hierauf können die (Lizenz-)Bedingungen dieser Dritten Anwendung finden, mit Ausnahme der davon abweichenden Bestimmungen in diesen Bedingungen und in einer zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragspartner geschlossenen Vereinbarung. Der Kunde garantiert, dass er diese Bedingungen Dritter akzeptiert und sie strikt einhalten wird. Der Auftraggeber erteilt dem Vertragspartner hiermit die Vollmacht, in seinem Namen Rechtshandlungen vorzunehmen, um die (Lizenz-)Bedingungen dieser Dritten zu akzeptieren. Für den Fall, dass diese Vollmacht nicht gültig oder unvollständig ist, wird der Auftraggeber dem Vertragspartner jede Unterstützung gewähren, um eine ordnungsgemäße Vollmacht zum Zwecke der Übernahme der entsprechenden (Lizenz-)Bedingungen Dritter im Namen des Auftraggebers zu erstellen. Wenn und soweit die genannten Bedingungen Dritter, aus welchem Grund auch immer, als nicht anwendbar gelten oder für nicht anwendbar auf die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner erklärt werden, gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang.
18.10 Der Vertragspartner stellt den Auftraggeber von allen Klagen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass die vom Vertragspartner entwickelten Werke und Daten ein geistiges Eigentumsrecht des Dritten verletzen, unter der Bedingung, dass der Auftraggeber den Vertragspartner unverzüglich und schriftlich über das Bestehen und den Inhalt der Klage informiert und die Bearbeitung des Falles, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Abschluss von Vergleichen, vollständig dem Vertragspartner überlässt. Zu diesem Zweck wird der Auftraggeber dem Vertragspartner die erforderlichen Vollmachten, Informationen und Mitwirkungshandlungen zur Verfügung stellen, um sich, gegebenenfalls im Namen des Auftraggebers, gegen diese Klagen zu verteidigen. Diese Verpflichtung zur Schadloshaltung entfällt, wenn die angebliche Rechtsverletzung im Zusammenhang steht mit (i) Materialien, die der Auftraggeber dem Vertragspartner zur Nutzung, Verarbeitung oder Einarbeitung zur Verfügung gestellt hat, oder (ii) Änderungen der Arbeitsergebnisse, die der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung des Vertragspartners durch einen Dritten vorgenommen oder vornehmen lassen hat. Steht rechtlich unwiderruflich fest, dass die vom Auftragnehmer selbst entwickelten Arbeitsergebnisse ein einem Dritten gehörendes geistiges Eigentumsrecht verletzen, oder besteht nach Ansicht des Auftragnehmers die große Chance, dass eine solche Verletzung eintritt, wird der Auftragnehmer nach Möglichkeit dafür sorgen, dass der Auftraggeber die gelieferte Software, Websites, Dateien oder Materialien oder andere funktional gleichwertige weiterhin nutzen kann. Falls der Auftragnehmer nach seinem alleinigen Dafürhalten nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand (finanziell oder anderweitig) sicherstellen kann, dass der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse und die zur Verfügung gestellten Daten oder Materialien weiterhin ungestört nutzen kann, nimmt der Auftragnehmer die gelieferten Sachen unter Anrechnung der Anschaffungskosten abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr zurück. Eine andere oder weitergehende Freistellungspflicht des Vertragspartners ist ausgeschlossen.
18.11 Der Auftraggeber garantiert, dass der Überlassung von Software, von für Websites bestimmtem Material (wie Bildmaterial, Text, Musik, Domainnamen, Logos), von Dateien oder Materialien und von Designmaterial zum Zwecke der Nutzung, Verarbeitung, Installation oder Einbindung in die bei der Ausführung der Arbeiten entstandenen Werke, Daten und Materialien keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Auftraggeber garantiert außerdem, dass der Verwendung von Namen, Wörtern, Bildern, Zeichnungen, Zeichen usw., die ihm vom Auftraggeber übermittelt wurden, durch den Auftragnehmer bei der Ausführung seiner Arbeiten keine Rechte Dritter entgegenstehen.
et cetera. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass die Bereitstellung, Nutzung, Verarbeitung, Installation oder der Einbau ein Recht dieses Dritten, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, verletzen.
19 Wettbewerbsverbot
19.1 Der Auftraggeber wird es ohne schriftliche Genehmigung unterlassen, Mitarbeiter des Vertragspartners, die in den letzten sechs (6) Monaten an der Ausführung der Arbeiten beteiligt waren, zu beschäftigen oder anderweitig direkt oder indirekt zu beschäftigen oder zu versuchen, sie zu beschäftigen. Diese Klausel wird hinfällig, wenn die Vertragspartei für insolvent erklärt wird oder einen Zahlungsaufschub erhält.
20 Strafe
20.1 Im Falle eines Verstoßes gegen die Artikel 14, 18 und/oder 19 wird der Kunde den Vertragspartner unverzüglich schriftlich darüber informieren, worin der Verstoß besteht, wann er begangen wurde und alle anderen möglichen relevanten Informationen. Der Kunde wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um weitere Verstöße zu verhindern. Der Kunde wird der Vertragspartei alle notwendige Unterstützung gewähren, um die Rechte der Vertragspartei zu verteidigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Möglichkeit, der Vertragspartei die Möglichkeit zu geben, alle (anderen) (rechtlichen) Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Verletzungen zu verhindern.
20.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Artikel 14, 18, 19 und/oder 20.1 verwirkt der Kunde gegenüber der Vertragspartei eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000 (in Worten: fünfzigtausend Euro) pro Verstoß und EUR 5.000 (in Worten: fünftausend Euro) pro Tag, an dem der Verstoß andauert, wobei diese Vertragsstrafe nicht aufgerechnet werden kann. Diese Bestimmung berührt nicht das Recht des Auftragnehmers, andere gesetzliche und/oder vereinbarte Rechte auszuüben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, (zusätzlichen) Schadenersatz zu fordern (ob in Verbindung mit der vorgenannten Vertragsstrafe oder nicht).
21 Art und Dauer der Vereinbarung
21.1 M&A fördert die Kommunikationsinteressen des Kunden innerhalb der Grenzen des erteilten Auftrags. Der Kunde ist nicht berechtigt, die vereinbarten Arbeiten ohne Rücksprache oder Genehmigung von M&A durch einen Dritten ausführen zu lassen. Während der Laufzeit des Auftrags wird der Vertragspartner ohne Zustimmung des Auftraggebers keine ähnlichen Dienstleistungen für konkurrierende Kunden (Produkte oder Dienstleistungen anderer Kunden) erbringen.
21.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder sich dies aus der Art des Auftrags ergibt, läuft der Auftrag des Kunden an M&A auf unbestimmte Zeit, mit der Maßgabe, dass jede Partei den Auftrag per Einschreiben unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist ab dem Zeitpunkt kündigen kann, an dem die Beziehung sechs Monate gedauert hat.
21.3 Während der in 21.2 genannten Sechsmonatsfrist ist der Auftraggeber verpflichtet, die geltende Vergütungsvereinbarung mit dem Vertragspartner so zu erfüllen, als ob keine Kündigung vorläge. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die monatliche Vergütung von M&A in diesem Zeitraum mindestens 1/12 der Einnahmen, die M&A im vorangegangenen Kalenderjahr vom Kunden erhalten hat.
22 Abrechnungsverhältnis
22.1 Alle Entwürfe, Reproduktionsmaterialien, Texte, Beschreibungen, künstlerische Darbietungen, Filme, Quellcodes und andere (Werbe-)Materialien, die sich bei Beendigung des Vertragsverhältnisses im Besitz des Auftragnehmers befinden, werden vom Auftragnehmer auf erste Aufforderung hin kostenlos an den Auftraggeber übertragen, nachdem alle Schulden des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer (aus welchem Grund auch immer) beglichen worden sind. In diesem Fall hat der Vertragspartner die Medien unverzüglich schriftlich anzuweisen, den verbleibenden Teil des vertraglich vereinbarten Medienplatzes/der vertraglich vereinbarten Medienzeit an den Vertragspartner oder an einen vom Vertragspartner benannten Dritten zu übertragen.
22.2 Wenn die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer - aus welchem Grund auch immer - endet, regeln diese Bedingungen weiterhin das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien, soweit dies für die Beendigung der Beziehung erforderlich ist.
23 Übertragungsverpflichtungen
23.1 M&A kann Rechte und Pflichten aus einem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag auf Dritte übertragen und der Kunde stimmt einer solchen Übertragung hiermit unwiderruflich zu. Im Falle einer solchen Übertragung wird M&A den Kunden darüber informieren.
23.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus Verträgen und Aufträgen, für die diese Bedingungen gelten, ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, es sei denn, der Auftragnehmer hat dem vorher schriftlich zugestimmt.
23.3 Wenn die (betreffenden Tätigkeiten des) Unternehmens des Auftraggebers mit einem anderen Unternehmen zusammengelegt oder in einem anderen Unternehmen fortgeführt werden, aus welchem Grund, auf welche Weise und in welcher Form auch immer, entsteht für das ursprüngliche und das nachfolgende Unternehmen eine gesamtschuldnerische Haftung in Bezug auf die Erfüllung der in 23.2 genannten Verpflichtungen des Auftraggebers.
24 Zuständiges Gericht
24.1 Auf alle Verträge, auf die diese Bedingungen für anwendbar erklärt worden sind, und auf die sich daraus ergebenden Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
24.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträgen oder den sich daraus ergebenden Vereinbarungen ergeben, können nur vor dem zuständigen Gericht des Bezirks, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat, verhandelt werden.